Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Nordsee-Hotel OHG, Borkum

1.      Geltungsbereich

1.1.   Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Nordsee-Hotel OHG auf Borkum (kurz: Nordsee-Hotel). Der Begriff "Hotelaufnahmevertrag" umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.

1.2.   Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz l Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

1.3.   Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

1.4.   Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer im Sinne von §§ 13, 14 BGB.

 

2.      Vertragsabschluss, -Partner, Verjährung

2.1.   Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Macht das Hotel dem Kunden ein verbindliches Angebot, kommt der Vertrag durch die Annahme des Hotelangebotes durch den Kunden zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.

2.2.   Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet der Kunde dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Dritten als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

2.3.   Alle Ansprüche des Kunden bzw. des Dritten gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in 1 Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist im Sinne von § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche gegen das Hotel verjähren jedoch kenntnisabhängig spätestens in 3 Jahren, kenntnisunabhängig spätestens in 10 Jahren ab der Pflichtverletzung. Diese Verjährungsverkürzungen gelten nicht …

2.4.   bei Ansprüchen, die auf Verursachung durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels – auch seiner Erfüllungsgehilfen – beruhen.

2.5.   Bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

2.6.   Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden gelten die verkürzten Verjährungsfristen nicht bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf.

 

3.      Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

3.1.   Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2.   Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate überschreitet.

3.3.   Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.

3.4.   Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Kalendertagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9 Prozentpunkten bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Zudem kann das Hotel im Verzugsfalle eine Gebühr in Höhe von 5,00 EUR pro Mahnschreiben geltend machen. Dem Hotel bleiben der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.

3.5.   Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.

3.6.   In begründeten Fällen, z. B. bei Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.7.   Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen.

 

4.      Stornobedingungen

4.1.   Stornobedingungen gemäß Ihrer getätigten Buchung.

4.2.   Bei der Wahl, einer Nicht-erstattbare-Rate, übernimmt der Gast das volle Risiko einer Stornierung (unabhängig vom Grund). Stornierungen von Online-Buchungen, müssen ausschließlich, über das jeweilige Online-Portal erfolgen.

4.3.   Bei eventueller Stprnierung verweisen wir auf unsere Stornierungsbedingungen:

 7 Tage vor Reiseantritt: Kostenfrei

ab 6 Tage vor Reiseantritt: 90% des Gesamtbetrages

Diese sind Bestandteil des zwischen Ihnen und uns geschlossenen Gastaufnahmevertrages und wir bitten Sie, sich mit diesem vertraut zu machen.

5.      Rücktritt des Hotels

5.1.   Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann (§ IV), ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

5.2.   Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung oder schriftliche Gegenbestätigung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3.   Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag – auch während des Aufenthaltes - außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

5.4.   Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

5.5.   Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck seines Aufenthaltes, gebucht werden;

5.6.   das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;

5.7.   der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;

5.8.   der Kunde sich beleidigend direkt gegenüber oder gegenüber Dritten über den Mitarbeitern des Hauses oder der Geschäftsführung äußert.

5.9.   Der Kunde außerhalb der gekennzeichneten Raucherbereiche im Hause raucht ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nr. 2 vorliegt.

5.10.                   Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

6.      Zimmerbereitstellung, -Übergabe und -Rückgabe

6.1.   Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer oder die Unterbringung auf bestimmten Etagen, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

6.2.   Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden frühestens ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.

6.3.   Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel im Falle einer verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50 % des aktuell gültigen Tageslogispreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr sodann 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. Darüber hinaus bleiben dem Hotel der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.

 

7.      Haftung des Hotels

7.1.   Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

7.2.   Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschränkt auf das Hundertfache des Zimmerpreises, jedoch höchstens € 3.500,- und abweichend für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten höchstens bis zu € 800,-. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € 3000,00 € im Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

7.3.   Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für den Ausschluss der Schadensersatzansprüche des Kunden gilt die Regelung der vorstehenden Nummer l, Sätze 2 bis 4 entsprechend.

7.4.   Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Für den Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Kunden gilt die Regelung der vorstehenden Nummer l, Sätze 2 bis 4 entsprechend.

 

8.      Weitere Vereinbarungen

8.1.   Der Kunde verpflichtet sich – sofern er Raucher ist -, nur innerhalb der zugelassenen Raucherbereiche zu rauchen. Das Hotel ist im Falle eines Verstoßes berechtigt, den Vertrag umgehend fristlos und für den Gast schadensersatzpflichtig zu kündigen. Sollte der Kunde auf dem Hotelzimmer rauchen, ist das Hotel berechtigt, eine Aufwands-/Reinigungspauschale in Höhe von 250,00€ zusätzlich in Rechnung zu stellen.

8.2.   Hunde werden NUR auf vorherige Anmeldung und schriftlich durch das Hotel bestätigt. Die Gebühr ist vor Ort zu entrichten. Hunden ist der Zugang zum Restaurant und zum Schwimmbadbereich verwehrt. Hunde sind im Hause ausnahmslos an der Leine zu halten. Das Hotel ist im Falle eines Verstoßes berechtigt, den Vertrag umgehend fristlos und für den Gast schadensersatzpflichtig zu kündigen. Bringt der Kunde unangemeldet einen Hund mit, so ist das Hotel ebenfalls berechtigt den Vertrag umgehend fristlos und für den Gast schadensersatzpflichtig zu kündigen.

 

9.      Schlussbestimmungen

9.1.   Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

9.2.   Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Hotels.

9.3.   Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr Aurich/Nys. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Aurich/Nys.

9.4.   Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

9.5.   Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

10.  Corona Richtlinien

Wir sind in dieser Zeit an verschärfte Hygienerichtlinien gebunden, welche wir zu unser aller Schutz auch einhalten möchten und werden. Damit Sie eine Vorstellung davon haben, was sie erwartet, möchten wir Sie heute schon über die wichtigsten Punkte informieren, die für Ihren Aufenthalt bei uns gelten und einzuhalten sind:

10.1.                   In allen öffentlichen Bereichen wie Lobby, Treppenhaus und Hotelfluren, gilt die sogenannte FFP-2 Maskenpflicht. Ebenso sind beim Betreten des Frühstücksraumes bis zum Erreichen des Tisches und ab dem Verlassen des Tisches Masken zu tragen.  Wir bieten im Automatenraum FFP-2 Masken für 0,80€ /Stück zum Kauf an. 

10.2.                   Im Frühstücksraum nehmen maximal vier Personen an einem Tisch Platz (Ausnahme sind Familien aus einem Haushalt). Daraus ergibt sich, dass auch Gruppen Reisender aus unterschiedlichen Haushalten sich getrennt zu platzieren haben. Eigenmächtiges Umstellen/Zusammenschieben von Tischen und Stühlen kann daher leider nicht geduldet werden.

10.3.                   Durch die maximal zugelassene Personenanzahl im Frühstücksraum kann es trotz ausgeweiteter Frühstückszeit zu Wartezeiten für Sie kommen. Bitte bilden Sie keine Trauben vor dem Restaurant, sondern nutzen die Zeit für einen kurzen Morgenspaziergang oder nehmen unter Einhaltung der Abstandsregeln in der Lobby Platz.

10.4.                   Im ganzen Haus gilt die Abstandsregel von mindestens 1,5m. Bitte halten Sie diese unbedingt ein. Auch im Treppenhaus, welches Sie bitte konsequent rechtsseitig hintereinander nutzen und nicht nebeneinander. Auch in der zeitweise entstehenden Warteschlange zum Check In sind die Abstandsregeln bitte einzuhalten.

10.5.                   Die Größe des Aufzuges lässt das Einhalten der Abstandsregeln nicht zu. Wir setzen hier auf Ihre Eigenverantwortung und empfehlen dringend, die Treppe zu nutzen, sofern Ihnen das möglich ist. Die Nutzung des Aufzuges ist maximal zwei Personen aus dem gleichen Haushalt gestattet. Beim Warten auf den Aufzug sind die Abstandsregeln ebenfalls einzuhalten.

10.6.                   Vor Betreten der Lobby von Außerhalb und vor Betreten des Restaurants sind die dort befindlichen Desinfektionsständer zu nutzen.

10.7.                   Sollten Sie sich unwohl fühlen und die typischen Anzeichen einer Coronainfektion an sich feststellen, verbleiben Sie bitte auf dem Zimmer und suchen keine Arztpraxis eigenmächtig auf. Gleiches gilt für die Sie begleitende Person im Zimmer. Sie können an der Rezeption einen Schnellfiebertest anfordern, welcher Ihnen dann zum Zimmer gebracht wird. Wir stellen für Sie den Kontakt zum Arzt oder Gesundheitsamt her und informieren Sie über das weitere Vorgehen. Leider können wir zurzeit – aufgrund bis heute fehlender rechtssicheren Verordnung – nicht sagen, ob das Schwimmbad und die Sauna geöffnet sein werden. Wir gehen aber realistisch davon aus, dass das nicht der Fall sein wird. Wenn sich alle an diese Regeln halten, welche natürlich ungewohnt und neu für uns alle sind, steht einem erholsamen Urlaub in unserem Hause nichts mehr entgegen. Wir bitten um Verständnis, dass wir Sie bei offensichtlichem Verstoß gegen die Hygienemaßnahmen gerne einmal freundlich an deren Einhaltung erinnern. Ebenso behalten wir uns bei mehrfachem Verstoß eine kostenpflichtige Beendigung des Gastaufnahmevertrages vor. Bitte leisten Sie daher den Anweisungen unserer Mitarbeiter unbedingt Folge, damit es nicht zu Irritationen oder von uns allen nicht gewünschten Maßnahmen kommt. Unsere letzte Bitte an Sie: Bitte treten Sie die Reise nicht an, wenn Sie sich bereits am Heimatort unwohl fühlen und glauben, mit dem Virus infiziert sein zu können. Sie schützen dadurch sich selbst und viele andere.

Nun wünschen wir Ihnen viel Vorfreude auf den Urlaub und eine gute Anreise. Wir freuen uns, dass wir wieder für Sie da sein können.

Ihre Familie Schmidt und Team